Gemäß gültiger Satzung, Artikel 7, (Abs. 2) Satz 1: Der
geschäftsführende Vorstand wird von der Mitglieder-versammlung
für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er führt auch nach
Ablauf der Wahlzeit die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen
geschäftsführenden Vorstandes.