Deutsche
Vereinigung der
Schöffinnen und Schöffen

Über den Bundesverband

Was ist und was tut der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und  Richter?

Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter wurde am 23. März 1993 im thüringischen Dingelstädt von den damals bestehenden Landesverbänden Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Sachsen gegründet. Seit damals sieht er seine wesentlichen Aufgaben darin, die Gründung neuer Landesverbände zu initiieren, die Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“ herauszugeben und bundesweite Veranstaltungen vorzubereiten. Im Laufe der Jahre kamen die weitere Landesverbände hinzu; nunmehr sind es acht. Der Bundesverband leistet eigene verbandspolitische Arbeit und ist der bundespolitische Vertreter der Vereinigungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den Bundesländern.

Vorsitzende:

1993 - 1996: Jürgen Springfield, Nordrhein-Westfalen 
1996 - 2017: Hasso Lieber, Berlin
seit Herbst 2017: Andreas Höhne, Thüringen

Mit der Zeitschrift "Richter ohne Robe" - gegründet 1989 - werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter über die wesentlichen Entwicklungen in den Gerichtsbarkeiten, über Rechtsprechung, Rechtspolitik und praktische Tipps für die Amtsausübung auf dem Laufenden gehalten. Die Zeitschrift wird im Berliner Wissenschafts-Verlag verlegt und kann dort abonniert werden. Über die Internetseite des Verlages können einzelne Hefte oder Artikel auch online erworben werden. Link zum Verlag 

Mitglieder der Vereinigung erhalten diese Zeitschrift kostenlos im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Eine der wichtigsten Aufgaben ist die ständige Fortbildung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Der Bundesverband unterstützt die Landesverbände und deren Kooperationspartner bei der Organisation von Veranstaltungen, der Vermittlung von Referenten und bei der Erstellung von Seminar- und Informationsmaterial.

Der Bundesverband gibt den Landesverbänden Unterstützung bei der außergerichtlichen Beratung der Mitglieder in Einzelfällen und hilft bei der Lösung von Problemen, bei denen Nachteile aus der Ausübung des Amtes drohen (Ordnungsgeld, Befreiung von Terminen, Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber etc.)

Soweit bundesrechtliche Zuständigkeiten berührt sind, werden Anregungen aus der Praxis der ehrenamtlichen Richter in die Rechtspolitik eingebracht. Durch den Kontakt zu Ministerien, Parteien, Fraktionen des Deutschen Bundestages und zu gesellschaftlichen Organisationen werden die Probleme des ehrenamtlichen Richteramtes in die politische Entscheidungsebene getragen.

Der Bundesverband pflegt die internationalen Kontakte mit den Interessenverbänden der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den europäischen Staaten (siehe Europa).

In den Landesverbänden sind derzeit ca. 1.500 Mitglieder organisiert. Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts (Unternehmen, Vereine, Spitzenverbände usw.), die den Zweck des Verbandes unterstützen wollen, können Mitglied des Bundesverbandes werden, wenn sie bundesweit arbeiten.