Der Beirat stellt eine Plattform der Diskussion, Verständigung und Information dar für die Ehrenamtlichen in der Justiz, die Organisationen der an Rechtsprechung, Gesetzgebung und Rechtspolitik Beteiligten, die Spitzenverbände der für die Wahl bzw. Berufung ehrenamtlicher Richter verantwortlichen Gremien sowie der Erwachsenenbildungsträger, die einen Bildungsauftrag gegenüber ehrenamtlichen Richtern und an der Rechtsprechung interessierter Bürger wahrnehmen und den Gedanken der Partizipation an der Rechtsprechung transportieren.
Der Beirat tagt einmal jährlich, vorzugsweise in Berlin, da hier die meisten Organisationen präsent sind. Aktuelle Fragen zwischen den jährlichen Sitzungen werden elektronisch per Videokonferenz oder Mail erörtert. Insbesondere bei Gesetzgebungsvorhaben kann eine gegenseitige Information unter den Mitgliedern des Beirates stattfinden.
Da der Beirat ausschließlich beratenden Charakter hat, entscheiden die Mitglieder im Rahmen ihres Interesses an der jeweiligen Tagesordnung, in welchem Umfang sie an den jeweiligen Beratungen einer Jahrestagung teilnehmen. Der Bundesverband wiederum steht den im Beirat vertretenen Organisationen mit dem Wissen und der Erfahrung in allen das Ehrenamt betreffenden Fragen zur Verfügung. Als gemeinnützige Organisation leistet der Bundesverband keinerlei Dotation oder Aufwandsentschädigung.