Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung gehört zur europäischen Rechtskultur. Von der Strafprozessreform Kaiser Karls d. Großen im 9. Jhdt. über die Magna Charta Libertatum 1215 in England, der Einrichtung des ersten Kaufmannsgerichts in Nürnberg vor gut 500 Jahren, zieht sich der Gedanke, dass die von der Rechtsprechung Betroffenen und die Auffassung der Bevölkerung von Recht und Gerechtigkeit an Verfahren und Urteil teilhaben sollen. Das Geschworenengericht war ein Symbol der bürgerlichen Emanzipation in der Französischen Revolution und den März-Revolutionen in Wien und Berlin 1848/49. In Finnland geht der Einsatz von Laien als Richter auf ein schwedisches Gesetz aus der Zeit unter dem dänisch-schwedisch-norwegischen König Christoph von Bayern aus dem Jahre 1442 zurück.
In der modernen Zeit geht unter dem Diktat der leeren Kassen der Staatshaushalte und mit der Behauptung, das Recht werde für die Nicht-Juristen zunehmend komplizierter, immer mehr von dieser Beteiligung verloren. Ob in den Handelsgerichten in Österreich, den Verwaltungsgerichten in Deutschland oder den Friedensgerichten in Spanien - überall wird eine angeblich notwendige Entlastung der Justiz mit der Notwendigkeit eines Abbaues des ehrenamtlichen Elementes in der Rechtsprechung begründet.
Um sich diesem Trend entgegen zu stellen, vielmehr auch in den europäischen Gerichten das Element der Beteiligung von Richtern, die nicht beruflich in die Justiz eingebunden sind, haben die Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Kontakt aufgenommen, um eine gemeinsame Strategie zu vereinbaren.
2009 fand das erste Treffen in Helsinki statt. 2010 hat der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter zu einem Symposion nach Berlin eingeladen. Dort wurde vereinbart, eine "Europäische Charta der ehrenamtlichen Richter" zu erarbeiten. Am 11. Mai 2012 wurde in Brüssel unter der Schirmherrschaft der damaligen Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Justizkommissarin Viviane Recing in einem Festakt die Charta verabschiedet. Vertreterinnen und Vertreter von 17 Organisationen ehrenamtlicher Richter aus 14 europäischen Ländern unterzeicneten die Charta. Seit wird am 11. Mai jährlich der "Europäische Tag der ehrenamtlichen Richter" begangen. Im August 2012 gründeten Organisationen von ehrenamtlichen Richtern aus acht europäischen Ländern eine eigene Vereinigung auf europäischer Ebene: European Network of Associations of Lay Judges (ENALJ).
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