Sie halten den Kontakt zu den zuständigen Ministerien (Justiz, Arbeit und Soziales) und dem Landtag, vertreten also die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen gegenüber der Rechtspolitik auf Landesebene.
Ihnen obliegt die Unterstützung und Finanzierung der Arbeit der Regionalgruppen.
Die Erarbeitung und Durchführung eines Bildungsangebotes für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für interessierte Bürger in Zusammenarbeit mit Trägern der Erwachsenenbildung, der Landeszentrale für politische Bildung, den Volkshochschulen und privaten Bildungseinrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe. Diese reicht von Schnupperkursen für Interessenten an einer Kandidatur bis zu Einführungs- und Fortbildungskurse für aktive ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als Abend-, Tages- oder Wochenendveranstaltungen;
Die Information der Bevölkerung über die Bedeutung des Amtes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter stellt insbesondere vor den Wahlen der Ehrenamtlichen bzw. deren Berufung eine besondere Herausforderung dar, um geeignete und interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt zu gewinnen.
DVS- Landesverbände (farblich zusammengefasst)
Bei Schwierigkeiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in ihrem oder auf Grund ihres Amtes insbesondere am Arbeitsplatz oder während der Sitzungstätigkeit gibt der Verband seinen Mitgliederb Beratung und Unterstützung. Soweit erforderlich wird für Mitglieder Rechtsschutz organisiert;
Die Landespresse wird über rechtspolitische Stellungnahmen und Bildungsaktivitäten, sowie während der Wahlen über die Bedeutung des Amtes, das Wahlverfahren und die einzuhaltenden Fristen und Termine informiert.
In regelmäßigen Abständen werden landesweite Veranstaltungen zu
wichtigen Themen der Amtsausübung, zu aktuellen
rechtspolitischen Fragen oder zu Grundfragen der Gebiete, in
denen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter tätig sind,
durchgeführt.
Die Landesverbände finanzieren sich aus den Beiträgen ihrer
Mitglieder, in geringen Umfang auch aus Spenden, Zuweisungen
der Gerichte aus Geldbußen und Förderungen von Sponsoren für
einzelne Maßnahmen.
Die Mitglieder sollen die Gelegenheit zum regelmäßigen Meinungsaustausch wahrnehmen können. In den Regionalgruppen findet der ständige Kontakt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter untereinander statt. Die Leitung der Regionalgruppe hält Kontakt zum jeweiligen Gericht (bei den Schöffen sowohl zu den Amts- wie den Landgerichten), zu den Verwaltungen und den Organisationen, die für Vorschlag und Berufung der ehrenamtlichen Richter zuständig sind, sowie zur regionalen Presse.
Die Regionalgruppe ist die Interessenvertretung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Gerichtsbezirk in den örtlichen Angelegenheiten. Allgemein interessierende Fragen und Einzelfragen der Mitglieder, die vor Ort nicht beantwortet werden können, werden an den Landes- oder Bundesverband weitergeleitet. Der Turnus der Zusammenkünfte ist regional unterschiedlich. Einige Gruppen treffen sich monatlich, andere in größeren Abständen. Die Treffen bestehen aus themenbezogener Weiterbildung und Erfahrungsaustausch.