Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind an
Gerichtsverfahren beteiligt und werden teilweise als
Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben
ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterschiedliche
Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter
gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der
Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen
Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche
Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen. In Bayern
werden sie in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in
Personalvertretungs-Angelegenheiten ehrenamtliche Beisitzer
genannt.
Durch Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe
Rechtsprechung erreicht werden. Darüber hinaus dienten sie als
sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität, trügen zu einer
Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei und stellten ein
Instrument zur Rechtserziehung des Volkes dar.
Richter aus dem Volk: Ihre Stimme zählt genau wie die der Berufsrichter!
Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie über das Schicksal eines anderen Menschen entscheiden könnten? In Deutschland ist das keine theoretische Frage, sondern gelebte Demokratie. Als Schöffe oder Schöffin sind Sie kein stiller Beobachter, sondern ein vollwertiges Mitglied des Gerichts mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter.
Bringen Sie Ihre Lebenserfahrung und Ihren gesunden Menschenverstand ein, um die Qualität unserer Justiz aktiv mitzugestalten. Erfahren Sie hier alles über dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, den Bewerbungsprozess und wie Sie ab 2028 selbst zu einer der tragenden Säulen unserer Rechtsprechung werden können.
Sind Sie bereit für diese Verantwortung?
