Deutsche
Vereinigung der
Schöffinnen und Schöffen

Schöffen/Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind an Gerichtsverfahren beteiligt und werden teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen. In Bayern werden sie in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungs-Angelegenheiten ehrenamtliche Beisitzer genannt.

Durch Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Darüber hinaus dienten sie als sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität, trügen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei und stellten ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes dar.