Deutsche
Vereinigung der
Schöffinnen und Schöffen

Schöffen/Ehrenamtliche Richter

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind an Gerichtsverfahren beteiligt und werden teilweise als Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterschiedliche Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen. In Bayern werden sie in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in Personalvertretungs-Angelegenheiten ehrenamtliche Beisitzer genannt.

Durch Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Darüber hinaus dienten sie als sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität, trügen zu einer Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei und stellten ein Instrument zur Rechtserziehung des Volkes dar.


Richter aus dem Volk: Ihre Stimme zählt genau wie die der Berufsrichter!

Haben Sie sich jemals gefragt, ob Sie über das Schicksal eines anderen Menschen entscheiden könnten? In Deutschland ist das keine theoretische Frage, sondern gelebte Demokratie. Als Schöffe oder Schöffin sind Sie kein stiller Beobachter, sondern ein vollwertiges Mitglied des Gerichts mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter.

Bringen Sie Ihre Lebenserfahrung und Ihren gesunden Menschenverstand ein, um die Qualität unserer Justiz aktiv mitzugestalten. Erfahren Sie hier alles über dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, den Bewerbungsprozess und wie Sie ab 2028 selbst zu einer der tragenden Säulen unserer Rechtsprechung werden können.

Sind Sie bereit für diese Verantwortung?