Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind an
Gerichtsverfahren beteiligt und werden teilweise als
Laienrichter bezeichnet. Je nach Zuständigkeit haben
ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterschiedliche
Bezeichnungen: In Deutschland heißen ehrenamtliche Richter
gemäß § 45a Deutsches Richtergesetz (DRiG) in der
Strafgerichtsbarkeit Schöffe, bei den Kammern für Handelssachen
Handelsrichter oder in sonstiger Verwendung ehrenamtliche
Richter. In Hessen gibt es Ortsgerichtsschöffen. In Bayern
werden sie in Disziplinarverfahren gegen Beamte oder in
Personalvertretungs-Angelegenheiten ehrenamtliche Beisitzer
genannt.
Durch Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Justiz gestärkt und eine lebensnahe
Rechtsprechung erreicht werden. Darüber hinaus dienten sie als
sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität, trügen zu einer
Qualitätssicherung der Rechtsprechung bei und stellten ein
Instrument zur Rechtserziehung des Volkes dar.